AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEXS Vertriebs GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der MEXS Vertriebs GmbH (nachfolgend „Lieferer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten diese Bedingungen auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen sowie für Kundendienst-, Wartungs- und Serviceleistungen.
1.2 Mit Auftragserteilung an den Lieferer gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers mit Verweis auf seine eigenen, abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Ergänzungen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Lieferers wirksam.
2. Angebote und Urheberrechte
2.1 Die Angebote des Lieferers sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu Angeboten bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen von Projekten sind vom Urheberrecht des Lieferers umfasst und dürfen weder vervielfältigt noch ohne schriftliche Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Lieferer stets sofort zu übersenden, wenn sie für Aufträge an den Lieferer nicht verwendet werden.
2.3 Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, insbesondere einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Lieferer nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
3. Lieferumfang und Lieferzeit
3.1 Alle Aufträge, auch solche, die von Vertretungen des Lieferers angenommen werden, sind erst dann verbindlich, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt wurden. Die vom Lieferer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
•Datum der Auftragsbestätigung,
•Erfüllung aller dem Besteller obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen,
•Datum, an dem eine vor Lieferung der Ware fällige Anzahlung oder sonstige Sicherheit vom Besteller eingeht.
Sofern die vereinbarten Anzahlungen für Bestellungen verspätet erfolgen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen oder -verhinderungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Lieferer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Kriegsereignisse, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder behördliche Anordnungen, hat der Lieferer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten des Lieferers oder deren Unterlieferanten eintreten. Der Lieferer ist in diesen Fällen berechtigt, Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum vereinbarten Liefertermin das Lager verlässt oder dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
3.5 Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichtlieferung bzw. Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, soweit dem Lieferer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
4. Gefahrübergang, Abnahme, Verpackung
4.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder das Lager des Lieferers verlässt.
4.2 Verzögert sich der Versand ohne Verschulden des Lieferers oder wird der Versand insgesamt unmöglich, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
4.3 Die Verpackung erfolgt nach Ermessen des Lieferers auf Kosten des Bestellers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Lieferers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
5.2 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, kann der Lieferer Verzugszinsen in Höhe von mindestens 6 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Ware bleibt im Eigentum des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung.
6.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte hat er den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, wird der Lieferer nach eigener Wahl entweder nachbessern oder eine Ersatzlieferung durchführen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt die Gewährleistung.
7.3 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ersatz für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
8. Sonstiges
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.
8.2 Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne die ausdrückliche Zustimmung des Lieferers nicht auf Dritte übertragen.
8.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 15.03.2025